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Channel: Bundesnetzagentur – blog.vorratsdatenspeicherung.de
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Hintergrundinfos zur „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“

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Vier Jahre nach unserer Meldung „Datenskandal: Telekommunikationsanbieter führen verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung fort“ berichtet der Spiegel, dass Mobilfunkanbieter noch immer nicht zur Abrechnung erforderliche Verbindungs- und Standortdaten bis zu sechs Monate auf Vorrat speichern (siehe auch die Übersicht zur Speicherdauer vom September 2015). Einige Hinweise zum Hintergrund:

  1. Die Bundesnetzagentur hatte es auf unsere Anzeige abgelehnt, Geldbußen gegen die illegal Daten sammelnden Anbieter zu verhängen. Stattdessen erarbeitete sie in Zusammenarbeit mit dem damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar einen viel zu weit gehenden „Leitfaden“ zu den vermeintlich zulässigen Speicherfristen. Selbst diesen Leitfaden setzt die Bundesnetzagentur nicht durch, weil es sich bloß um eine „Leitlinie“ handele.
  2. Die Bundesnetzagentur verweigert die vollständige Offenlegung der tatsächlichen Speicherpraxis der Anbieter (siehe IFG-Bescheid vom 18.08.2015). Die TK-Anbieter BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefonica, Telekom Deutschland und Vodafone haben ausnahmslos einer Offenlegung ihrer diesbezüglichen Angaben widersprochen, weil u.a. „konkrete Speicher- und Back-Up Fristen“ als Geschäftsgeheimnisse geheimzuhalten seien. Was nach massiver Schwärzung in den Unterlagen durch die Bundesnetzagentur an Information übrig geblieben ist, werde ich dieser Tage einsehen.
  3. Die von den Anbietern auf Vorrat gespeicherten Daten über unsere Kommunikation werden nicht etwa hauptsächlich zur Bearbeitung von Einwendungen oder Störungsmeldungen genutzt, sondern vorwiegend von Polizei und Geheimdiensten, die über Zugriffsrechte verfügen. Durch das von schwarz-rot geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird das Problem der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung keineswegs obsolet. Denn an die freiwillig zu betrieblichen Zwecken gespeicherten Vorratsdaten kommen auch die Ermittler viel leichter heran als an die verpflichtenden Vorratsdaten, die – mit Ausnahme von Internet-Zugangsdaten – relativ hohen Zugriffshürden unterworfen werden sollen. Freiwillig gespeicherte Vorratsdaten können dagegen schon bei Verdacht von Bagatellstraftaten und auch durch Geheimdienste oder präventiv abgerufen werden. Anders als die SPD behauptet, wird die Vorratsdatenspeicherung an dem Problem der unterschiedlichen freiwilligen Speicherdauer der Anbieter nichts ändern. Denn die nun geplante verpflichtende Vorratsdatenspeicherung fordert lediglich den Aufbau einer zweiten Datenbank und ändert an den jetzt schon bestehenden Speicher- und Zugriffsmöglichkeiten nichts.
  4. Die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ ist mit ähnlichen Gefahren für die Kommunikationsfreiheit verbunden wie die geplante „verpflichtende Vorratsdatenspeicherung“. Deswegen hat Rechtsanwalt Meinhard Starostik nach einem Aufruf des AK Vorrat beim Amtsgericht Düsseldorf Klage gegen Vodafone eingereicht. Das Gericht soll Vodafone verurteilen, die Funkzelle, von der ein Anruf getätigt wurde (Standortkennung), die Kennung des genutzten Endgerätes (IMEI) und die Kennung der benutzten SIM-Karte (IMSI) „unverzüglich nach Beendigung der Verbindung zu löschen„. Ein Gutachter begutachtet im Auftrag des Gerichts zurzeit, ob die Speicherung dieser Daten erforderlich ist.
  5. Da wir nicht ständig und jahrelang prozessieren können, muss das Grundproblem angepackt werden, nämlich dass mit der Bundesnetzagentur eine von den Anweisungen des Bundeswirtschaftsministers, dem VDS-Befürworter Gabriel, abhängige Behörde für die Einhaltung der Vorschriften zum Telekommunikationsdatenschutz sorgen soll. Diese Zuständigkeitsregelung verstößt gegen die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, derzufolge die Datenschutzaufsicht in vollständiger Unabhängigkeit auszuüben ist. Ich habe deshalb Vertragsverletzungsbeschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, welche in Brüssel zurzeit geprüft wird.

Was tun?

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.


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